Messer auf Abwegen

    Sind Messer sinnvolle Accessoires für Jugendliche? Wenn es mit Kolleginnen und Kollegen in den Wald zum Grillieren geht; wieso nicht. Schliesslich haben Gemüsestücke oder Würste die auf frisch zugeschnitzte Äste gesteckt über die Glut eines selbst entfachten Feuers gehalten werden, genauso ihren Reiz wie das weitherum beliebte «Schlangenbrot». Hier ist es sicher hilfreich, wenn mindestens eine Person der Gruppe ein Taschenmesser dabei hat.

    (Bild: pixabay)

    Geht es jedoch im Ausgang zusammen mit den Peers ins Dorfzentrum oder an Jugendtreffpunkte, egal ob innerhalb der Wohnortgemeinde, dem Tal oder in die Stadt, dann sind Messer als Begleiter in der Hosentasche fehl am Platz. Jugendliche – grösstenteils handelt es sich um männliche Jugendliche – berichten vermehrt darüber, dass sie sich im öffentlichen Raum sicherer fühlen, wenn sie ein Messer dabeihaben. Sie könnten ja von anderen Personen verbal angegangen oder gar körperlich angegriffen werden und dann das mitgeführte Messer zu ihrer Verteidigung einsetzen. Einerseits soll durch das Vorzeigen des Messers das Gegenüber zur Abkehr bewegt werden, andererseits könnte das Messer bei tatsächlichen körperlichen Angriffen zur Verteidigung eingesetzt werden. Dass sie dabei sowohl sich selber wie auch das Gegenüber im grosse Gefahr bringen könnten, ist den Jugendlichen nicht bewusst. Durch Schnitt- oder Stichverletzungen könnten sowohl sie selbst wie ihr Gegenüber schwer verletzt werden. Beispiele von durch Messer zum Teil schwerverletzten jungen Personen gab es in den letzten Monaten sowohl schweizweit wie in der Region einige: Im Juli 21 wurde in Zürich ein 16-Jähriger schwer verletzt, in Geuensee LU starb im September 21 ein 20-Jähriger nach einem Messerstich und in Basel Nähe Bahnhof SBB wurde im Februar 22 ein 17-Jähriger von einem Jugendlichen niedergestochen und schwer verletzt. Messerträger müssen sich immer darüber im Klaren sein, dass ihnen ihr «Verteidigungsgerät» im Rahmen einer Auseinandersetzung abhandenkommen und in der Folge gegen sie selbst eingesetzt werden kann. So wird das Messer das für den Eigenschutz gedacht war, unversehens zur – im schlimmsten Fall – tödlichen Gefahr.

    Deshalb raten wir allen Jugendlichen davon ab, Messer oder andere gefährliche Gegenstände mit in den Ausgang zu nehmen. Bei Messern unabhängig davon ob es sich um legale Klappmesser/Taschenmesser – also z. Bsp. das Schweizer Armeemesser – oder um verbotene Messer wie Schmetterlingsmesser oder andere einhändig bedienbare und/oder feststellbare Messer handelt.

    Sie als Erziehungsberechtigte können ebenfalls positiv auf Ihre Kinder einwirken, indem Sie auch von Messern als Verteidigungsgerät abraten. Empfehlen Sie ihrem Kind zudem sich von Konflikten fernzuhalten beziehungsweise Orte, an denen sich die Stimmung aufheizt und tätliche Auseinandersetzungen kurz bevorstehen, zu verlassen.

    Bahnen sich Gruppenkonflikte an (z. Bsp. durch Aufrufe in Gruppenchats), können sich sowohl Jugendliche wie ihre Bezugspersonen im Vorfeld vertrauensvoll an die Jugendsachbearbeiter/innen der Polizei BL wenden (Kontaktangaben siehe Homepage der Polizei BL/Jugend). Unser Ziel ist es, durch präventive Ansprachen der Rädelsführer eine Eskalation zu verhindern. In akuten Fällen gilt es, die Notrufnummer 112 zu wählen, damit möglichst rasch Hilfe eintrifft.

    Wir vom Jugenddienst führen in den Sommermonaten an den Wochenenden regelmässig Jugendpatrouillen durch. Stellen wir bei Jugendlichen Messer fest, können wir diese zur Gefahrenabwehr sicherstellen. Handelt es sich um verbotene Messer oder Gegenstände, werden diese abgenommen und der bzw. die betreffende Jugendliche wird an die Jugendanwaltschaft verzeigt. Mehr Informationen zum Thema Waffen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.

     

     


    Kurt Frei
    Leiter Jugenddienst
    Polizei Basel-Landschaft

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